Architekten können sowohl als Selbstständige als auch als Angestellte in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Sektor Mitglieder des BNA werden.
Ungefähr zwei Drittel der Niederländischen Architektenbüros ist mit dem BNA verbunden durch die Mitgliedschaft eines oder mehrerer Architekten. Die Mitgliedschaft ist möglich für ausreichend qualifizierte Architekten die im Architektenregister eingetragen sind, und die die nötige Erfahrung in der Praxis nachweisen können.
Der Architektentitel Die Berufsbezeichnung ‘Architekt’ ist geschützt durch das Niederländische Gesetz; nur qualifizierte Personen die im Niederländischen Architektenregister eingetragen sind, können den Titel führen.
Dennoch sind weder die Registereintragung, noch eine BNA-Mitgliedschaft nötig, um den Beruf des Architekten in den Niederlanden auszuüben.